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Jugendschutz und Recht: Was Jugendliche ab welchem Alter dürfen

Alkohol, Rauchen, Vapes, Disko, Glücksspiel, Games und Cannabis: die Altersgrenzen im Überblick, plus Aufsichtspflicht und Muttizettel.

Das Jugendschutzgesetz regelt, ab welchem Alter Jugendliche in der Öffentlichkeit Alkohol trinken, rauchen, ausgehen oder an Glücksspielen teilnehmen dürfen. Die wichtigsten Grenzen: Bier, Wein und Sekt ab 16, Spirituosen, Tabak, E-Zigaretten und Glücksspiel ab 18. Cannabis regelt seit April 2024 das Konsumcannabisgesetz; es ist ausschließlich Erwachsenen erlaubt.

Hinweis. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick nach dem Stand Oktober 2026 und ist keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte im Einzelfall wenden Sie sich an das Jugendamt, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Die Gesetzestexte finden Sie bei gesetze-im-internet.de.

Die Altersgrenzen im Überblick

Bereich unter 14 14 und 15 16 und 17 ab 18
Bier, Wein, Sekt nein nur in Begleitung eines Elternteils (Abschaffung geplant) ja ja
Spirituosen, Alkopops, Mischgetränke mit Spirituosen nein nein nein ja
Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas (auch nikotinfrei) nein nein nein ja
Cannabis nein nein nein ja, nach den Regeln des KCanG
Gaststätte ohne Begleitung nur zum Essen oder Trinken zwischen 5 und 23 Uhr nur zum Essen oder Trinken zwischen 5 und 23 Uhr bis 24 Uhr ja
Disko, öffentliche Tanzveranstaltung ohne Begleitung nein nein bis 24 Uhr ja
Spielhalle, Glücksspiel um Geld nein nein nein ja
Kino ohne Begleitung (bei passender Freigabe) ab 6 Jahren bis 20 Uhr bis 22 Uhr bis 24 Uhr ja

„Begleitung“ meint im Jugendschutzgesetz je nach Vorschrift eine personensorgeberechtigte Person, also meist die Eltern, oder eine erziehungsbeauftragte Person. Bei Veranstaltungen anerkannter Träger der Jugendhilfe gelten teils längere Zeiten.

Alkohol

Nach § 9 Jugendschutzgesetz dürfen in Gaststätten, Geschäften und in der Öffentlichkeit Bier, Wein, Sekt und Mischungen daraus nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 abgegeben werden, und ihnen darf der Konsum nicht gestattet werden. Andere alkoholische Getränke, also Spirituosen und Getränke, die Spirituosen enthalten, sind unter 18 verboten. Alkopops müssen einen entsprechenden Hinweis tragen.

Eine Ausnahme gilt derzeit noch für 14- und 15-Jährige: Sie dürfen Bier, Wein und Sekt trinken, wenn ein Elternteil oder eine andere personensorgeberechtigte Person dabei ist. Das Bundeskabinett hat im August 2026 beschlossen, dieses sogenannte begleitete Trinken abzuschaffen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Fachstellen empfehlen ohnehin, dass Jugendliche unter 16 keinen Alkohol trinken. Warum, erklärt die Seite Alkohol.

Tabak und E-Zigaretten

Nach § 10 Jugendschutzgesetz dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet werden. Das gilt ausdrücklich auch für nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas. Der Versandhandel an Minderjährige ist ebenfalls verboten. Hintergründe zu Einweg-Vapes und Nikotinbeuteln finden Sie unter Rauchen und Vapes.

Ausgehen: Gaststätten und Diskos

  • Gaststätten (§ 4): Unter 16 nur in Begleitung oder wenn zwischen 5 und 23 Uhr etwas gegessen oder getrunken wird. Ab 16 ohne Begleitung bis 24 Uhr. Nachtbars und Nachtclubs sind für Minderjährige tabu.
  • Öffentliche Tanzveranstaltungen (§ 5): Unter 16 nur in Begleitung, ab 16 ohne Begleitung bis 24 Uhr. Veranstaltet ein anerkannter Träger der Jugendhilfe, dürfen Kinder bis 22 Uhr und Jugendliche unter 16 bis 24 Uhr bleiben.

Glücksspiel

Spielhallen dürfen Kinder und Jugendliche nicht betreten. Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind ihnen nur auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen erlaubt, wenn es um Sachpreise von geringem Wert geht. Lotto, Sportwetten und Online-Glücksspiel sind nach dem Glücksspielstaatsvertrag erst ab 18 erlaubt. Für Glücksspielelemente in Games, etwa Lootboxen, werden Risiken inzwischen bei der Altersfreigabe berücksichtigt. Mehr dazu unter Glücksspiel.

Filme, Spiele und Medien

Filme und Computerspiele tragen Altersfreigaben der FSK beziehungsweise USK: ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren. Im Handel und im Kino dürfen sie nur an Kinder und Jugendliche der jeweiligen Altersstufe abgegeben oder gezeigt werden. Filme ab 12 dürfen Kinder ab 6 im Kino sehen, wenn ein Elternteil oder eine erziehungsbeauftragte Person sie begleitet.

Für Online-Dienste und Apps gelten zusätzliche Vorgaben, etwa zu Voreinstellungen und Meldemöglichkeiten. Praktische Tipps zu Jugendschutzeinstellungen auf Geräten bietet klicksafe.

Cannabis nach dem Konsumcannabisgesetz

Seit dem 1. April 2024 dürfen Erwachsene unter bestimmten Bedingungen Cannabis besitzen, privat anbauen und in Anbauvereinigungen beziehen. Für Kinder und Jugendliche gilt:

  • Besitz, Erwerb und Anbau sind unter 18 verboten.
  • Konsumverbote zum Schutz Minderjähriger: Niemand darf in unmittelbarer Gegenwart von unter 18-Jährigen kiffen. Öffentlicher Konsum ist in Schulen, auf Spielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen, in öffentlich zugänglichen Sportstätten und jeweils in deren Sichtweite verboten. Die Sichtweite endet bei mehr als 100 Metern Abstand vom Eingangsbereich. In Fußgängerzonen ist öffentlicher Konsum zwischen 7 und 20 Uhr verboten.
  • Frühintervention statt Strafe: Wird eine minderjährige Person mit Cannabis angetroffen, ohne sich strafbar zu machen, informiert die Polizei die Eltern. Bei gewichtigen Hinweisen auf eine Gefährdung wird auch das Jugendamt eingeschaltet, das auf geeignete Frühinterventionsangebote hinwirken soll.
  • Abgabe an Minderjährige durch Erwachsene ist strafbar und wird schwer bestraft.

Was Cannabis gerade im Jugendalter so riskant macht, lesen Sie unter Cannabis.

Wer kontrolliert und wer haftet?

Das Jugendschutzgesetz richtet sich in erster Linie an Gewerbetreibende und Veranstalter, also an Gaststätten, Geschäfte, Kinos und Diskos. Sie müssen das Alter im Zweifel prüfen und können bei Verstößen mit einem Bußgeld belegt werden. Kontrollen führen vor allem die Ordnungsämter und Jugendämter durch, teils gemeinsam mit der Polizei.

Jugendliche selbst werden nach dem Jugendschutzgesetz nicht bestraft, wenn sie etwa als 15-Jährige ein Bier trinken. Die Behörden können aber Alkohol oder Zigaretten wegnehmen, die Eltern informieren oder das Kind nach Hause bringen. Erwachsene, die Kindern und Jugendlichen verbotene Getränke oder Tabakwaren beschaffen, können ebenfalls ein Bußgeld bekommen.

Aufsichtspflicht der Eltern

Eltern haben für ihre minderjährigen Kinder eine Aufsichtspflicht. Wie eng sie ausfällt, hängt von Alter, Reife und Situation ab. Für einen 16-Jährigen auf einer Party gelten andere Maßstäbe als für ein Grundschulkind. Eltern müssen ihr Kind nicht ständig überwachen, sollten aber wissen, wo es ist, und Regeln vereinbaren, die zum Entwicklungsstand passen.

Wer selbst eine Party für Jugendliche ausrichtet, übernimmt für die Gäste Verantwortung. Alkohol an Minderjährige auszuschenken, die ihn nach dem Gesetz nicht trinken dürfen, kann rechtliche Folgen haben, auch im privaten Rahmen.

Der „Muttizettel“

Umgangssprachlich heißt das Formular, mit dem Eltern eine andere volljährige Person beauftragen, ihr Kind etwa zu einem Konzert oder in eine Disko zu begleiten, „Muttizettel“. Rechtlich geht es um eine erziehungsbeauftragte Person im Sinne des Jugendschutzgesetzes. Wichtig:

  • Die Person muss volljährig sein und tatsächlich Aufsicht ausüben können.
  • Eine Vereinbarung mit den Eltern ist nötig; ein Formular mit Unterschrift, Kontaktdaten und Ausweiskopie dient als Nachweis.
  • Veranstalter dürfen die Berechtigung prüfen und Einlass verweigern, wenn Zweifel bestehen.
  • Die Begleitperson übernimmt Verantwortung. Sie sollte nicht selbst betrunken sein und das Kind auch wieder nach Hause bringen.

Fragen Sie sich vor dem Unterschreiben: Würde ich dieser Person mein Kind auch für einen ganzen Abend anvertrauen?

Quellen und weiterführende Informationen

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Gilt das Jugendschutzgesetz auch zu Hause?
Das Jugendschutzgesetz regelt vor allem die Öffentlichkeit, also Gaststätten, Geschäfte, Veranstaltungen und öffentliche Orte. Zu Hause sind die Eltern im Rahmen ihres Erziehungsrechts und ihrer Aufsichtspflicht verantwortlich. Wer Kindern schädliche Mengen Alkohol gibt, kann sich aber auch im privaten Rahmen strafbar machen.
Ist ein Muttizettel rechtlich gültig?
Den Begriff Muttizettel kennt das Gesetz nicht. Das Jugendschutzgesetz erlaubt aber, dass Eltern eine volljährige erziehungsbeauftragte Person bestimmen, die ihr Kind etwa zu einer Veranstaltung begleitet. Ein ausgefülltes Formular kann diese Vereinbarung belegen; der Veranstalter darf die Berechtigung prüfen und Einlass verweigern.
Darf mein 14-jähriges Kind mit uns im Restaurant ein Glas Wein trinken?
Nach derzeit geltendem Recht ist das erlaubt, wenn eine personensorgeberechtigte Person, also in der Regel ein Elternteil, dabei ist. Die Bundesregierung hat im August 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der diese Ausnahme streichen soll; das parlamentarische Verfahren war beim Stand dieser Seite noch nicht abgeschlossen. Fachstellen raten unabhängig davon von Alkohol unter 16 ab.

Zuletzt überarbeitet am 10. Oktober 2026.